HarzCard

 

Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen des Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX), gültig ab 01.01.2020

Wir halten für Sie während Ihres Aufenthaltes im Harz einen besonderen Service bereit: Neben vielen Vergünstigungen in Einrichtungen des gesamten Harzes können Sie mit Ihrer Kur-/Gästekarte als Harzer Urlaubs-Ticket, kurz HATIX, Busse und Straßenbahnen im definierten HATIX-Gebiet kostenfrei nutzen. Neben den Allgemeinen und den Besonderen Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Tarif-/ Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsunternehmen gelten für die HATIX-Nutzung folgende Bedingungen:

  1. HATIX gilt auf allen in Anlage A aufgeführten Linien im Landkreis Goslar, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz (ausgewählte Abschnitte) und Landkreis Göttingen (alle Linien im Altkreis Osterode am Harz).

  2. HATIX gilt nicht in Sonderbussen, Bussen und Zügen des Fernverkehrs, Anrufsammeltaxis (AST), Anruflinientaxis (ALT) sowie in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB).   
    Ausnahme: Im Landkreis Goslar können die ALT-Linien ohne Komfortzuschlag und die AST-Linien inkl. Komfortzuschlag mit HATIX genutzt werden.

  3. Das Harzer Urlaubs-Ticket ist nur in Kombination mit dem vollständig ausgefüllten Meldeschein/ der Gästekarte gültig (auch Gesamt-personenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein) und gilt für alle auf dem Meldeschein/ der Gästekarte eingetragenen Personen. Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.

  4. HATIX gilt für die kostenfreie Beförderung von Personen. Wenn es die Fahrzeugkapazität gestattet, können Sachen und Fahrräder kostenlos mitgenommen werden, wobei Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal gemäß Beförderungsbedingungen.

  5. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auch auf dem Harzer Urlaubs-Ticket namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn das Harzer Urlaubs-Ticket als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.

  6. HATIX ist nicht auf andere Personen übertragbar.

  7. Jahresgästekarten-/ Jahreskurkarten-Inhaber von ausgewählten Kommunen in den Landkreisen Goslar und Göttingen können mit einem Eintrag des betreffenden Datums auf der Gäste-/ Kurkarte kostenlos befördert werden. Die Anzahl der jährlichen Nutzungstage ist auf der Gäste- bzw. Kurkarte anhand der festgelegten Anzahl von Datumsfeldern vorgegeben. Für weitere Nutzungstage hat der Jahresgäste- / Jahreskurkarten-Inhaber den regulären Fahrpreis zu zahlen.

  8. Auf den KVG-Buslinien 866 und 875 müssen pro Fahrgast 50 Cent Tages-Maut bezahlt werden.

  9. Führt die Fahrt über das HATIX-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im HATIX-Gebiet zu entrichten.

  10. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß der gültigen Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zu zahlen.

  11. Informationen zum HATIX- Geltungsbereich sind beim Gastgeber (Hotel, Pension), in den lokalen Tourist-Informationen und Kurverwaltungen, im HATIX-Flyer sowie im auf dieser Webseite erhältlich.

Harz AG, Stand: 19.12.2019