Durchführungsbestimmungen des Harzer Urlaubs-Ticket (HATIX)
Wir halten für Sie während Ihres Aufenthaltes im Harz einen besonderen Service bereit: Neben vielen Vergünstigungen in Einrichtungen des gesamten Harzes können Sie mit Ihrer Kur-/Gästekarte als Harzer Urlaubs-Ticket, kurz HATIX, Busse und Straßenbahnen im definierten HATIX-Gebiet kostenfrei nutzen. Neben den Allgemeinen und den Besonderen Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Tarif-/ Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsunternehmen gelten für die HATIX-Nutzung folgende Bedingungen:
1. HATIX gilt auf den im Liniennetzplan (www.hatix.info) aufgeführten Buslinien im Landkreis Goslar, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz (ausgewählte Abschnitte) und Landkreis Göttingen (alle Linien im Altkreis Osterode am Harz). HATIX gilt nicht in Sonderbussen, Bussen und Zügen des Fernverkehrs, Anrufsammeltaxis (AST), Anruflinientaxis (ALT). HATIX gilt auch auf ausgewählten Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) , aber nicht für die Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB). Ausnahme: Im Landkreis Goslar können die ALT-Linien ohne Komfortzuschlag und die AST-Linien inkl. Komfortzuschlag mit HATIX genutzt werden.
Das HATIX gilt seit dem 1. Januar in den Landkreisen Goslar und Göttingen (Altkreis Osterode) auch in Regionalzügen. Übernachtungsgäste können damit ohne weitere Kosten Busse und ausgewählte Bahnlinien kostenfrei nutzen. Gültige Strecken sind: • RB 80/81 Walkenried – Bad Sachsa – Bad Lauterberg / Barbis – Herzberg – Hattorf – Wulften,
Das Angebot gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026
2. Nach Zahlung des Kur/Gästebeitrages erhalten Sie Ihre Gästekarte, entweder digital oder als Ticket-Heft mit einem integrierten Meldeschein.
Sie können das Harzer Urlaubs-Ticket ab Ihrer Anmeldung und dem Erhalt der Gästekarte bis ein-schließlich zum Tag Ihrer Abreise kostenfrei nutzen. Ankunfts- und Abreisetag sollten daher gut erkennbar sein und es sind Namen und Anzahl der mitreisenden Personen aufgeführt. Mit der digitalen Gästekarte oder dem Ticketheft inkl. Meldeschein legitimieren Sie sich für die kostenfreie Fahrt.
3. HATIX gilt für die kostenfreie Beförderung von Personen. Wenn es die Fahrzeugkapazität gestattet, können Sachen und Fahrräder kostenlos mitgenommen werden, wobei Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal gemäß Beförderungsbedingungen.
4. HATIX gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auch auf dem Harzer Urlaubs-Ticket namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn das Harzer Urlaubs-Ticket als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
5. HATIX ist nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Jahresgästekarten-/ Jahreskurkarten-Inhaber von ausgewählten Kommunen können mit einem Eintrag des betreffenden Datums auf der Gäste-/ Kurkarte kostenlos befördert werden. Die Anzahl der jährlichen Nutzungstage ist auf der Gäste- bzw. Kurkarte anhand der festgelegten Anzahl von Datumsfeldern vorgegeben. Für weitere Nutzungstage hat der Jahresgäste- / Jahreskurkarten-Inhaber den regulären Fahrpreis zu zahlen.
7. Auf den KVG-Buslinien 866 und 875 müssen pro Fahrgast 50 Cent Tages-Maut bezahlt werden.
8. Führt die Fahrt über das HATIX-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im HATIX-Gebiet zu entrichten.
9. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß der gültigen Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zu zahlen.
10. Informationen zum HATIX- Geltungsbereich sind in den Touristinformationen und auf der Webseite hatix.info erhältlich.
Harz AG, Stand Januar 2026
Alle Rechte vorbehalten 2024
Gäste im Westharz können mit dem HATIX auch folgende Regionalzüge nutzen.
RB 80/81: Walkenried – Bad Sachsa – Bad Lauterberg / Barbis – Herzberg – Hattorf – Wulften
RB 46: Herzberg – Osterode – Gittelde/ Bad Grund – Münchehof – Seesen
RB 82: Seesen – Langelsheim – Goslar – Oker – Bad Harzburg
RB 43: Goslar – Oker
RE 10: Goslar – Oker – Bad-Harzburg