Kostenfrei mobil im ganzen Harzkreis HATIX macht mobil – dieses besondere Angebot können Sie bei Ihrem Urlaub im Harz kostenfrei nutzen. Das Harzer Urlaubs-Ticket ermöglicht Ihnen freie Fahrt auf allen öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Landkreis Harz. Wie können Sie HATIX nutzen? Sie erhalten eine Gästekarte bzw. einen Meldeschein mit Anmel- dung bei Ihrem Gastgeber in einem der teilnehmenden Urlaubs- orte. Die Gästekarte/ der Meldeschein ist mit dem einheitlichen Logo HATIX gekennzeichnet und gilt als Harzer Urlaubs-Ticket. Die Gästekarte/ der Meldeschein ist auszufüllen und berechtigt den Inhaber und weitere aufgeführte Personen zur kostenfreien Fahrt im eingetragenen Geltungszeitraum.
HATIX ist gültig auf allen Linien der Harzer Verkehrsbetriebe, der Q-Bus, der Halberstädter Verkehrs-GmbH und der Verkehrs- gesellschaft Südharz im Landkreis Harz.
Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt als Fahrausweis ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und Aushändigung des Meldescheins bis ein- schließlich zum Tag der Abreise.
Für das Harzer Urlaubs-Ticket gelten zusätzlich die Durchfüh-rungsbestimmungen.
Durchführungsbestimmungen
Neben den allgemeinen Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsunternehmen gelten für die Nutzung des Harzer Urlaubs-Tickets (HATIX) folgende Bedingungen: 1. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt auf den Linien der HVB,
Q-Bus, HVG und VGS im Landkreis Harz, ausgeschlossen sind Sonderbusse, Anrufsammeltaxi (AST), Anruflinientaxi (ALT), DB Regio, Veolia Verkehr und Harzer Schmalspurbahnen. 2. Das Harzer Urlaubs-Ticket ist nur in Kombination mit dem vollständig ausgefüllten Meldeschein gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt sein). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus. 3. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt ausschließlich für die Beförderung von Personen und Sachen, nicht für die kostenlose Mitnahme von Hunden. 4. Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Harzer Urlaubs-Ticket namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn das Harzer Urlaubs-Ticket als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. 5. Das Harzer Urlaubs-Ticket ist nicht übertragbar. 6. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsunternehmen sowie deren Grenzen und dem HATIX-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen, Kurverwaltungen oder im Internet unter www.hatix.info. Führt Ihre Fahrt über das HATIX-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im HATIX-Gebiet zu entrichten. 7. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von
40,- € zu entrichten. |