Oft gestellte Fragen zu HATIX Für wen gilt das Harzer Urlaubsticket? Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt zunächst für die Gäste der Städte Wernigerode, Blankenburg (Harz), Ilsenburg, Thale, Oberharz am Brocken, Quedlinburg (Kernstadt) sowie für das Hotel Villa Heine und das Jagdschloss in Halberstadt. Das Urlaubs-Ticket berechtigt den Inhaber zur kostenfreien Fahrt auf den Linien der HVB, Q-Bus, HVG und VGS im gesamten Landkreis Harz. Weitere Orte im Landkreis Harz werden im Laufe des Jahres dazukommen, so dass das Angebot für immer mehr Gäste nutzbar wird.
Wo kann ich das Harzer Urlaubs-Ticket erhalten? Bei Ankunft an Ihrem Urlaubsort erhalten Sie eine Gästekarte/ einen Meldeschein, der mit dem Symbol HATIX gekennzeichnet ist. Dieser ist auszufüllen und berechtigt den Inhaber und weitere aufgeführte Personen zur kostenfreien Fahrt im eingetragenen Geltungszeitraum. Wo sind aktuelle Fahrpläne erhältlich?
Auskunft über aktuelle Fahrpläne und Zeiten erhalten Sie in den lokalen Tourist-Informationen, Kurverwaltungen oder im Internet unter www.hatix.info auf den Seiten der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Diese erreichen Sie unter dem Menüpunkt: Wir machen mit. Weitere Informationen zu aktuellen Zeiten gibt es unter:
INSA - die Auskunft für Bahn und Bus
Tel. 01801 331010
(3,9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct./Min, Festnetz 0391 53631.80 www.insa.de) Kann ich mit dem Harzer Urlaubs-Ticket auch die Bahn oder die Harzer Schmalspurbahnen nutzen? Das Harzer Urlaubs-Ticket gilt exklusiv auf den Linien der
- HVB Harzer Verkehrsbetriebe GmbH
- Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH Ballenstedt
- HVG Halberstädter Verkehrs-GmbH
- VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
im Landkreis Harz. Ausgeschlossen sind Sonderbusse, Anrufsammeltaxi (AST), Anruflinientaxi (ALT), DB Regio, Veolia Verkehr (HEX) und die Fahrt mit den Harzer Schmalspurbahnen. Kann ich mein Fahrrad oder meinen Hund ebenso kostenfrei mitnehmen?
Harzer Urlaubs-Ticket gilt für die Beförderung von Personen und Sachen u.a. auch für die Beförderung von Fahrrädern. Die Entscheidung über die Mitnahme des Fahrrads liegt allerdings beim Betriebspersonal. Die kostenlose Mitnahme von Hunden ist ausgeschlossen. |